Schwulem Iraner droht die Abschiebung
Verwaltungsrichter erkennen die Homosexualität eines in Köln lebenden Iraners als Asylgrund an. Doch der zuständige Bundesbeauftragte lässt das nicht gelten und empfiehlt, sich nach der Zwangsrückkehr „unauffällig“ zu verhalten
2.2.2004