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Als „ein Teil der europäischen Kultur unterging“
4.6.1994
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum zweiten Mal eine neue gesetzliche Regelung der Abtreibung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Wie schon 1975, als ein Gesetz der sozialliberalen Koalition gekippt wurde, ist auch jetzt Abtreibung wieder als rechtswidrig erklärt worden, soll allerdings unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfolgt werden. Zahlen muß jede Frau zukünftig selbst.
29.5.1993