Werden Intensivbetten knapp, stehen Ärzt:innen vor harten Entscheidungen. Menschen mit Behinderung müssen dabei besonders geschützt werden, entschied nun das BVerfG.
Nach den Coronaproteste in Schweinfurt, wo ein Kind verletzt wurde, gab es Verurteilungen. Die Regierung strebt wegen Omikron keine Lockerung der Quarantäneregeln an.