Siemens einigt sich mit dem früheren Chef Heinrich von Pierer: Der soll fünf Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Parallel protestierten Siemens-Beschäftigte gegen Stellenabbau.
Die Unternehmen beginnen zu erkennen, dass Korruption Gewinne nicht nur erhöhen, sondern auch senken kann. Rechtlich hat sich ebenfalls einiges bewegt.
Der Vorstand der CDU-Schwesterpartei beschäftigt sich mit dem schlechten Ergebnis bei der Bundestagswahl. Parteichef Horst Seehofer will lieber keine allzu tiefe Analyse.
Offiziell gibt es mehr offene Lehrstellen als Bewerber ohne Ausbildungsplatz. Doch Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden schlicht rausgerechnet.
Laut HRE-Vorstand kann nur eine Verstaatlichung die Bank vor der Pleite retten. Vertreter der wütenden Aktionäre sprechen von unnötiger "kalter Enteignung".
Der ehemalige Chef Heinrich von Pierer soll sechs Millionen Euro Schadenersatz zahlen, will aber nicht. Insgesamt hat der Korruptionsskandal den Konzern bislang 2,5 Milliarden Euro gekostet
Die Rosa Liste, die einzige schwul-lesbische Wählerinitiative in einem Stadtrat, wurde vor 20 Jahren gegründet. Ursache war die politisierte Aids-Debatte und ein klares Feindbild: die CSU.
Der HSV schlägt den 1. FC Köln mit 3:1 und ist nun Tabellenführer der Fußball-Bundesliga. Gegen defensive Kölner glänzten die Hamburger nicht, gewannen aber verdient.
Die Verpflichtung des niederländischen Stars Arjen Robben zeigt einmal mehr, dass Louis van Gaals taktische Vorstellungen alles andere als betoniert sind.
PREISPOLITIK Wenn der Hamburger SV demnächst den FC Bayern empfängt, soll der Eintritt bis zu 100 Euro kosten. Dabei hatte sich der HSV-Vorstand gerade erst für teure Tickets entschuldigt
Nur öffentliche Garantien bewahren marode Kreditinstitute vor der Pleite. Dennoch wollen sie großzügige Extrazahlungen für die Chefs nicht ausschließen.
Die Landesliste Bayern der "Freien Union" scheitert am Bundeswahlausschuss, weil die Unterschrift von Gabriele Pauli fehlte. Jetzt geht die Partei nur mit sechs Direktkandidaten an den Start.