■ Jeder Bürger kann beim Petitionsausschuß gegen Behördenentscheidungen Beschwerde einlegen / Im letzten Jahr kam von über 2.500 Bittstellern nur jeder vierte zu seinem Recht
■ Der Innensenator setzt sich über Entscheidungen des Parlaments hinweg / Asylhelfer kämpfen weiter / Arbeitskreis "Asyl in der Kirche" verweist nochmals auf die Rechtslage