Die Landes-Datenschutzbeauftragte Marit Hansen verklagt die Kieler Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen die Strafprozessordnung und den Datenschutz.
Das Verfassungsgericht muss über Klagen zum Wahlchaos bei Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl entscheiden. Es dürfte kein einheitliches Ergebnis geben.