Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Italien muss die Flüchtlinge auf der Sea-Watch 3 mit Essen und medizinischer Hilfe unterstützen.
Ein Schiff der Hilfsorganisation harrt seit Tagen vor der sizilianischen Küste aus. Nun wendet sich Sea-Watch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien wurden im Bundestag nun als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt aufgehoben.