Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu finden. Das ist gut so.
Das Gericht steht jetzt vor der Problem: Kommt der norwegische Attentäter lebenslänglich in die Psychiatrie oder bekommt er die Höchststrafe, das sind maximal 21 Jahre im Gefängnis?
Es gibt unbestritten einen Organmangel in Deutschland. Das Parlament scheut diesen Konflikt und hat die Verantwortung feige an nichtstaatliche Akteure abgegeben.