Vergabekammer Magdeburg entscheidet: Der heimlich abgeschlossene Monopolvertrag zugunsten der Bahn in Sachsen-Anhalt ist ungültig. Ab sofort müssen Teilnetze des öffentlichen Schienennahverkehrs als Lose auf den Markt gebracht werden
Bundesrechnungshof kritisiert Machbarkeitsstudie des Verkehrsministeriums: Es seien unrealistische Annahmen getroffen, die Kosten zu niedrig und der Nutzen zu hoch berechnet worden. Unklar ist, wie die Länder die Strecken bezahlen wollen
Vergabekammer Magdeburg entscheidet: Der heimlich abgeschlossene Monopolvertrag zugunsten der Bahn in Sachsen-Anhalt ist ungültig. Ab sofort müssen Teilnetze des öffentlichen Schienennahverkehrs als Lose auf den Markt gebracht werden
Bundesrechnungshof kritisiert Machbarkeitsstudie des Verkehrsministeriums: Es seien unrealistische Annahmen getroffen, die Kosten zu niedrig und der Nutzen zu hoch berechnet worden. Unklar ist, wie die Länder die Strecken bezahlen wollen
Vergabekammer Magdeburg entscheidet: Der heimlich abgeschlossene Monopolvertrag zugunsten der Bahn in Sachsen-Anhalt ist ungültig. Ab sofort müssen Teilnetze des öffentlichen Schienennahverkehrs als Lose auf den Markt gebracht werden
Bundesrechnungshof kritisiert Machbarkeitsstudie des Verkehrsministeriums: Es seien unrealistische Annahmen getroffen, die Kosten zu niedrig und der Nutzen zu hoch berechnet worden. Unklar ist, wie die Länder die Strecken bezahlen wollen
Vergabekammer Magdeburg entscheidet: Der heimlich abgeschlossene Monopolvertrag zugunsten der Bahn in Sachsen-Anhalt ist ungültig. Ab sofort müssen Teilnetze des öffentlichen Schienennahverkehrs als Lose auf den Markt gebracht werden
Bundesrechnungshof kritisiert Machbarkeitsstudie des Verkehrsministeriums: Es seien unrealistische Annahmen getroffen, die Kosten zu niedrig und der Nutzen zu hoch berechnet worden. Unklar ist, wie die Länder die Strecken bezahlen wollen