■ Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes gegen Ausländeramt: Versorgung von bosnischen Flüchtlingen ist nicht gewährleistet / Innensenator will Urteil vor dem OVG anfechten
■ Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Togo wahrt zwar die Menschenrechte, aber abgeschoben werden darf trotzdem. 26 Togolesen sollen deshalb Bremen bald verlassen