30 Jahre nach der Wiedervereinigung liegen ostdeutsche Länder in vielen Bereichen zurück. Etwa beim Einkommen und bei der Zufriedenheit mit dem System.
Nach dem gescheiterten Gleichstellungsgesetz in Thüringen befasste sich jetzt das Brandenburger Verfassungsgericht mit der dortigen Frauenquote auf Wahllisten. Eine Entscheidung steht aus