■ Behörden in Stockholm weisen regimekritischen irakischen Journalisten nach Jordanien aus – trotz eindringlicher Warnung des UN-Flüchtlingskommissariats
■ Bundesverwaltungsgericht sieht das „Bestrafungsrisiko“ für Rückkehrer falsch bewertet / Der Rechtsstatus von DDR-Vertragsarbeitern ist davon nicht berührt