Als eine von 1.100 jesidischen Frauen kam Badiah Jazzaa mit dem Sonderprogramm der Landesregierung nach Baden-Württemberg. Seit 2015 lebt sie in Tübingen, ist integriert. Doch das Programm sieht nur befristete Aufenthaltserlaubnisse vor. Und ihrem Mann droht die Abschiebung.
Massiv in die Grundrechte Geflüchteter einzugreifen,ist in den Erstaufnahmestellen des Landes alltäglich. Deswegen ist ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, das die Rechte der BewohnerInnen betont, ein großer Erfolg. Ob in der Praxis nun Verbesserungen der Lebensbedingungen folgen?
Vor 80 Jahren führten die Nazis von Stuttgart aus die erste Massendeportation württembergischer Juden durch. Wenig bekannt ist, dass es drei Jahre zuvor eine Art Generalprobe gab, die „Polenaktion“. Danach mussten Tausende Juden im deutsch-polnischen Grenzgebiet umherirren – ähnlich wie heute Geflüchtete zwischen Polen und Belarus.
Ob im Stuttgarter Schlossgarten, im Hambacher Forst oder bei den Gipfeltreffen der mächtigsten Staaten: Erschreckend oft entpuppen sich Polizeieinsätze als rechtswidrig. Konsequenzen für die Karriere müssen die Verantwortlichen nur selten fürchten.
Sie wollten als Friedensdelegation in kurdische Gebiete und wurden behandelt wie Kriminelle. Manche TeilnehmerInnen wurden an der Ausreise gehindert. Andere wie der Journalist Alfred Denzinger am Flughafen von Erbil festgehalten und dann abgeschoben. Zurück in Deutschland geht es weiter mit repressiven Maßnahmen.