Neonazis dürfen Langen „stürmen“
Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt Ermittlungsverfahren gegen „Stürmer„-Flugblatt-Herausgeber aus Langen ein / Begründung: Die Ausländerhetze sei „bedauerlich“, ihr liege aber kein „böswilliges Handeln“ zugrunde ■ Von Klaus-Peter Klingelschmitt
11.11.1988