■ Bundesverfassungsgericht: Polizei und Berliner Justiz verstießen gegen das Grundgesetz, als sie die Demonstration am Tag der Eröffnung der Oberbaumbrücke 1994 teilweise verboten
■ Innensenator Schönbohm (CDU) übt Schadensbegrenzung nach dem Scheitern seines polizeilichen Konzepts am 1.Mai und erwägt Einschränkung des Demonstrationsrechts. Polizeioffizier warnt vor Aufgabe des Deeskal