JUSTIZ Familiengerichte können das Wechselmodell auchdann anordnen, wenn ein Elternteil dagegen ist, entscheidetder Bundesgerichtshof. An erster Stelle steht das Kindeswohl
JUSTIZ Familiengerichte können das Wechselmodell auchdann anordnen, wenn ein Elternteil dagegen ist, entscheidetder Bundesgerichtshof. An erster Stelle steht das Kindeswohl