Damit der Plakatwahlkampf nicht an Weihnachten startet, ändert das Parlament das Straßengesetz. Die Jagd auf die besten Laternen geht am 2. Januar los.
Ein Jahr nach einer Zwangsräumung hat der damalige Protest ein juristisches Nachspiel. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zur Prozessbeobachtung.