Die Streiks des Sicherheitspersonals auf den Flughäfen sind beigelegt. Erstmals gelingt es, mehr Gehalt in einer schlecht bezahlten Branche zu erstreiten.
Das Bundesarbeitsgericht Erfurt verhindert den Ausgleich zwischen Billigtarifen und Stammlöhnen. Damit dürften die Ansprüche auf Nachzahlung fast verfallen sein.