Ab November sind für Heizanlagen bis 25 Kilowatt Leistung nur noch reduzierte Abgasverluste erlaubt: 11 Prozent. Stellt der Schornsteinfeger höhere Verluste fest, muss der Kessel saniert werden
Gartennutzung: Werden im Mietshaus Grün- und Gartenflächen vom Vermieter gepflegt, sind die Aufwendungen dafür als Betriebskosten auf die Bewohner umlegbar. Auch Spielplätze gehören dazu
SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz fordert Ausweisung von Terrorverdächtigen. Deutscher Anwaltverein erneuert Kritik an Plänen, das Ausländerrecht zu verschärfen