VW verteidigt sein Engagement in der chinesischen Provinz Xinjiang: Nur 5,7 Prozent der Weltbevölkerung lebten in einer Demokratie, „so wie wir sie kennen“
Der Konzern habe Käufer sittenwidrig geschädigt, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber die bisherige Nutzungszeit könne sich der Hersteller auf Rückzahlungen anrechnen lassen