Gericht erlaubt der Gewerkschaft der Lokomotivführer, zu Warnstreiks aufzurufen. Das Fahrpersonal verspricht aber, den Bahnverkehr vorerst nicht lahmzulegen
Das Streikrecht ist im Grundgesetz garantiert, aber nicht jeder Streik ist zulässig. So haben die Lokführer kein Recht, ihre Arbeit niederzulegen, urteilen Mainzer Richter
Der Insolvenzverwalter des bankrotten Handyherstellers BenQ fordert von ehemaligen Mitarbeitern Geld zurück. Sie sollen bis zu einem vollen Jahresgehalt erstatten. Sonderzahlungen seien unrechtmäßig erfolgt. Insgesamt 1,2 Milliarden Euro Schulden