Polizei darf die Verbindungsdaten der Telefongespräche von Journalisten überwachen und zur Strafverfolgung nutzen. Es muss nur um Fahndung bei „erheblichen“ Straftaten gehen. Karlsruher Richter lehnen Klage von „Stern“- und ZDF-Journalisten ab
Statt Abhöranträge der Staatsanwälte zu prüfen, unterschreiben deutsche Richter umstandslos. Selbst die nachträgliche Aufklärung der Telefonierer unterbleibt meist
Protest in Hamburg gegen neues Verfassungsschutzgesetz. Ärzte, Anwälte, Priester und Journalisten wollen sich nicht abhören lassen. Nun hat auch die FDP Skrupel bekommen
Brandenburger Opposition fordert Aufklärung über staatliche Machenschaften in der Neonazi-Musikszene. Neben Potsdamer Verfassungsschutz soll auch das Landeskriminalamt einen Informanten führen. Schönbohm schweigt zu neuen Vorwürfen