In einigen Kommunen des CSU-regierten Bayerns wird das bayerische Familiengeldnicht auf Hartz IV angerechnet. SPD-Bundesminister Heil rügt die „Wahlkampfnummer“
JUSTIZ Familiengerichte können das Wechselmodell auchdann anordnen, wenn ein Elternteil dagegen ist, entscheidetder Bundesgerichtshof. An erster Stelle steht das Kindeswohl