In einer ausführlichen Begründung verteidigt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Berliner Senats, die NPD am 8. Mai nicht zum Holocaust-Mahnmal zu lassen. Mit diesem Urteil hat das neue Versammlungsrecht den Härtetest bestanden
Die Verfassungsrichter befinden, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten in Deutschland nur „berücksichtigt“ werden. Verbindlich sind sie nicht – anders als es die Bundesrepublik etwa von der Türkei verlangt
Ostdeutsche, die enteignet wurden, klagen beim Gerichtshof für Menschenrechte höhere Entschädigungen ein. Bisher gezahlte Summen sind „zweite Enteignung“
Umgangsrecht für nichteheliche Väter bleibt umstritten: Bundesregierung akzeptiert Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht. Jetzt muss die Große Kammer des Straßburger Gerichts entscheiden