Jugendamt hat kein Recht auf Wegsehen
Der Bundesgerichtshof billigt einem ehemaligen Pflegekind Schadensersatz zu. Das Jugendamt muss dafür haften, dass es sich nicht um das Kind gekümmert hat, obwohl der Junge fast verhungert wäre. Das Amt aber sah sich als nicht zuständig an
22.10.2004