XXXL-Parteispenden in kleinen Stücken
PARTEIFINANZEN Es häufen sich die Fälle, in denen Großspender offenbar versuchen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung zu umgehen: Sie teilen das Geld einfach in mehrere kleine Beträge auf. Das Parteiengesetz sieht dafür nicht einmal Sanktionen vor
25.6.2011