Landesverrat Das Justizministerium sah im „Netzpolitik“-Fall keine Staatsgeheimnisse verletzt – aber nur, weil es „Vorveröffentlichungen“ von anderen Medien gab
PRESSEFREIHEIT Bundesanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org ein: Es wurde kein „Staatsgeheimnis“ veröffentlicht. Die Journalisten fordern mehr Auskünfte