Ein europäisches Gericht stärkt die deutsche Pressefreiheit: Ein Foto von Caroline von Monaco durfte gedruckt werden. Ebenso das Bild eines koksenden Schauspielers.
Der designierte Thüringer Kultusminister war länger als bekannt als rechtslastiger Publizist aktiv. Noch 2003 beschrieb er "die argumentative Kraft der nationalsozialistischen Reden".
Heute findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zur elektronischen Fernmeldeaufklärung des BND statt. Beschwerdeführer sind unter anderem der Hamburger Rechtsprofessor Köhler und die taz ■ Aus Bonn Wolfgang Gast