Wegen des Angriffs auf Coronademonstranten verurteilt ein Stuttgarter Gericht zwei Männer zu vier und fünf Jahren Haft. Ein Opfer lag wochenlang im Koma.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.