Gefangene arbeiten für Minilöhne. Karlsruhe erklärt das für zwei Länder als verfassungswidrig. Diese müssen nun „widerspruchsfreie“ Regelungen vorlegen.
Bayern will vor dem Verfassungsgericht klagen, falls die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 kippt. Dass es so weit kommt, ist unwahrscheinlich.