Der Ex-Abgeordnete Jens Maier (AfD) darf nicht wieder Richter werden. Nach viel Kritik will das Justizministerium Sachsen ihn in den Ruhestand schicken – Bezüge behält er vorerst
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.