■ Karlsruhe entscheidet: In Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten gilt weiter einfacher Kündigungsschutz. Nur bei Verstoß gegen „Treu und Glauben“ kann Kündigung kassiert werden
Acht Ostdeutsche waren gegen ihre Kündigungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Gestern gab Karlsruhe fünf Klägern recht. Ex-Unirektor Heinrich Fink blieb erfolglos ■ Aus Karlsruhe Christian Rath