Vertrag mit der CSFR endlich abgeschlossen
Bundesrepublik vermied Nichtigkeitserklärung des Münchner Abkommens „ex tunc“/ Ansprüche der Sudetendeutschen ausgeklammert/ „Vertreibung“ im Vertragstext/ Großzügige Minderheitenregelung/ Zeit für Initiativen „von unten“ ■ Aus Berlin Christian Semler
8.10.1991