GASTRONOMIE Eine neuer Beschluss für Bars und Restaurants in einer Seitenstraße des Viertels macht den Besitzern das Überleben schwer: Sie müssen eine Restgehwegbreite von zwei Metern einhalten
Wenn Behördenmitarbeiterinnen vom Chef angestiftet werden, gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" zu verstoßen und Daten über den Gastronom zu liefern, ist das eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt.