In Stuttgart-Stammheim begann gestern der Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock wegen eines Banküberfalls im Jahr 1979/ Gericht lehnt Einstellungsantrag der Klar-Verteidigung ab ■ Aus Stuttgart Gerd Rosenkranz
Bundesanwaltschaft beantragt erstmals Höchststrafe für RAF-Aussteigerin aus der DDR/ Keine Anwendung der Kronzeugenregelung: Sie habe ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ ■ Aus Koblenz Gerd Rosenkranz
In Stuttgart-Stammheim begann gestern der Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock wegen eines Banküberfalls im Jahr 1979/ Gericht lehnt Einstellungsantrag der Klar-Verteidigung ab ■ Aus Stuttgart Gerd Rosenkranz
Bundesanwaltschaft beantragt erstmals Höchststrafe für RAF-Aussteigerin aus der DDR/ Keine Anwendung der Kronzeugenregelung: Sie habe ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ ■ Aus Koblenz Gerd Rosenkranz
In Stuttgart-Stammheim begann gestern der Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock wegen eines Banküberfalls im Jahr 1979/ Gericht lehnt Einstellungsantrag der Klar-Verteidigung ab ■ Aus Stuttgart Gerd Rosenkranz
Bundesanwaltschaft beantragt erstmals Höchststrafe für RAF-Aussteigerin aus der DDR/ Keine Anwendung der Kronzeugenregelung: Sie habe ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ ■ Aus Koblenz Gerd Rosenkranz
In Stuttgart-Stammheim begann gestern der Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock wegen eines Banküberfalls im Jahr 1979/ Gericht lehnt Einstellungsantrag der Klar-Verteidigung ab ■ Aus Stuttgart Gerd Rosenkranz
Bundesanwaltschaft beantragt erstmals Höchststrafe für RAF-Aussteigerin aus der DDR/ Keine Anwendung der Kronzeugenregelung: Sie habe ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ ■ Aus Koblenz Gerd Rosenkranz