Gefahrengebiete sind ein faktisches Konstrukt eines "Notstands- und Ausnahmerechts", bei dem der Polizei Tür und Tor für Willkür geöffnet wurde. Die Klage ist längst überfällig.
Eine Bewohnerin aus dem Hamburger Schanzenviertel klagt gegen das Polizeigesetz, das die Festlegung von "Gefahrengebieten" zulässt. Dort sind verdachtsunabhängige Personalienkontrollen zulässig.