■ Die Schüsse an der Mauer wurden zu Recht bestraft. Das Grenzregime der DDR war ein schwerer Verstoß gegen international anerkannte Menschenrechte, urteilt das Bundesverfassungsgericht Von Julia Albrecht
■ Im Gegensatz zum Verfassungsgericht sagt der Rechtsphilosoph Ernst Tugendhat: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Urteile gegen die Mauerschützen und deren Vorgesetzte