■ Wer Nachwuchs züchtet und verheiratet ist, soll künftig davon auch was haben. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht schreibt zwar neue Freibeträge vor. Nur leider nützen sie nicht allen Eltern. Schon jetzt hat die Familienförderung in Deutschland Gerechtigkeitslücken.
Hätte Gary Lauck in Deutschland bloß ein paar Kilo Haschisch unter die Leute gebracht, befände er sich als US-Bürger längst wieder auf freiem Fuß. Doch der Mann, der jahrelang Deutsche mit nazistischem Propagandamaterial versorgte, muß die vier Jahre Gefängnis absitzen, die das Hamburger Landgericht vor knapp zwei Jahren gegen ihn verhängte – wegen fortgesetzter Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Die deutschen Behörden wollen Lauck – anders als sonst bei Ausländern üblich – nicht vor Ede der Strafe freilassen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Nazis zu milde zu behandeln. Doch ist das auch rechtsstaatlich und im Einklang mit dem Gebot der Meinungsfreiheit? Ein Essay ■ Von Horst Meier
■ Es war von Anfang an eine katastrophale Standortwahl. Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bescherte dem schon vor zehn Jahren stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich das vermutlich endgültige Aus Aus Be
■ Reiner Geulen, Anwalt der Stadt Neuwied im Verfahren gegen das AKW Mülheim-Kärlich, über mögliche Auswirkungen des Urteils auf künftige juristische Auseinandersetzungen um Atomanlagen
■ Der Vorwurf der Strafvereitelung ist schwer zu halten: Indizien weisen darauf hin, daß die damalige Bundesregierung über den Verbleib der Aussteiger im Bilde war
■ Die Schüsse an der Mauer wurden zu Recht bestraft. Das Grenzregime der DDR war ein schwerer Verstoß gegen international anerkannte Menschenrechte, urteilt das Bundesverfassungsgericht Von Julia Albrecht
■ Im Gegensatz zum Verfassungsgericht sagt der Rechtsphilosoph Ernst Tugendhat: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Urteile gegen die Mauerschützen und deren Vorgesetzte