Nach der Verfassung darf Rau das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes prüfen, solange er will. Erst danach ist die Union mit einer Klage in Karlsruhe am Zug. Auch die Richter können sich so viel Zeit nehmen, wie sie wollen – theoretisch sogar bis nach der Bundestagswahl
Auszüge aus den Empfehlungen der Zuwanderungskommission unter Vorsitz von Rita Süssmuth: Offene Türen für Spitzenkräfte, Punktesystem für gut Ausgebildete, Fristenregelung bei Engpässen