Bei einer Zentralheizung hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Wohnung warm wird. Die Höhe der Temperatur ist meist im Mietvertrag geregelt. Gerichte meinen, 20 bis 22 Grad sollten genügen
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass sich die Wohnung in einem gebrauchstauglichen Zustand befindet. Treten Mängel auf, kann der Mieter die Miete mindern. Formalien sind einzuhalten