Bambule-Weihnachtskessel: Polizei entschuldigt sich bei Opfer und zahlt symbolisch 1 Euro 42 als Wiedergutmachung. Damit sollen Klagen gegen die umstrittene Polizeimaßnahme vor dem Verwaltungsgericht verhindert werden
Nach vier Jahren haben zwei Punker in ihrem Rechtsstreit mit der Polizei Recht bekommen: Die „Ingewahrsamnahme“ wegen ihres Punker-Outfits war rechtswidrig. Nur konkrete Vorwürfe könnten Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht rechtfertigen
Noch immer Unklarheit über den tödlichen Polizeischuss vom Heiligabend. Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen gegen Beamten eingeleitet. Behörden: Nicht als „Beschuldigten“ führen
■ Gerichtlich erwiesen: Polizei verabreichte einem Afrikaner widerrechtlich Brechmittel. Trotzdem feilscht die Stadt beim Schmerzensgeld um ein paar hundert Mark
■ Die Stadt Bremen und ein Polizist müssen 1.500 Mark Schmerzensgeld an den Hollerland-Aktivisten bezahlen / Eine Entschuldigung gibt es immer noch nicht
Wo ist der Unterschied zwischen dem 1. Mai in der süddeutschen Provinz und in Berlin? Ganz klar: In der Hauptstadt spielen Polizei und Journalisten mit. Selbst die taz macht bei dieser Traditionspflege keine Ausnahme
■ Polizei ließ eine 44jährige Frau fünf Stunden in einer Zelle schmoren, weil sie angeblich zu laut war / Sie hatte mit einer Freundin in ihren Geburtstag hineingefeiert
■ Neue Vorwürfe aus Nordrhein-Westfalen wegen des Berliner Polizeieinsatzes in Ahaus. Unkollegiales Verhalten gegenüber den NRW-Beamten. Innenministerkonferenz und Abgeordnetenhaus werden über Berliner Ca