Gerichtsurteile sollen die „geschlechtsbezogenen“ Motive einer Straftat künftig besser würdigen. Doch die juristische Definition von Gewalt gegen Frauen ist komplex, sagen Expert*innen
Fast ein Jahr lang wurde am Landgericht Osnabrück gegen die Brüder Z. und ihre Komplizen verhandelt. Die Urteile stehen in einem seltsamen Verhältnis zum Aufwand. Geht so die „Bekämpfung von Clankriminalität“?