Kündigung unwirksam: Kassenärztliche Vereinigung kann seine Justitiarin nicht einfach feuern, weil sie auf die rechtswidrige Vorteilsnahme eines KV-Vorstandes hinwies
■ Kassenärztliche Vereinigung lässt ihre Justitiarin trotz eines arbeitsgerichtlichen Titels nicht wieder ins Haus: Über Willkür und Begünstigung an der Spitze der Ärztefunktionäre