Um sie erkennungsdienstlich zu behandeln hielt die Polizei im Jahr 2003 Demonstranten stundenlang in Zellen fest. Das erklärte das Verfassungsgericht nun für unverhältnismäßig.
Es reicht demnach schlicht nicht aus, Gewaltszenarien an die Wand zu malen, um versammlungsfeindliche Maßnahmen durchzusetzen. Einmal mehr haben die Richter deutlich gemacht: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und bereits die kleinste Auflage, die eine physische Barriere aufbaut, stellt einen Eingriff dar.L
Hamburger Landgericht spricht 26-Jährigen vom Vorwurf frei, 13 Polizisten mit Reizgas verletzt zu haben. Zivile Tatbeobachter hatten Abenteuerliches berichtet.
PARLAMENT Der Senat darf Kleine Anfragen nicht mit dem Hinweis, der Aufwand sei zu groß, unbeantwortet lassen – er muss die Absage inhaltlich begründen
Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf dem Bahnhof Jungfernstieg lautet das Urteil sechs Jahre. Dem Gericht zufolge hat der Täter Einsicht gezeigt.
Der Schanzenpark-Aktivistin Claudia Falke sollte der große Prozess gemacht
werden. Sieben Anklagen fasste die Staatsanwaltschaft in einer Sammelklage zusammen.
Europäischer Gerichtshof weist Klage einer 65-Jährigen wegen Altersdiskriminierung zurück. Die Putzfrau wollte weiter arbeiten - ihre Rente reicht nicht.
Durcheinander im Prozess um Bülent Ciftlik: Eine Zeugin steht selbst unter Verdacht eine Scheinehe vermittelt zu haben, eine andere hat Erinnerungslücken.
Ein 55-Jähriger fühlte sich wegen der Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung in seiner Ehre verletzt - und griff seine Ex-Lebensgefährtin mit einem Messer an .