Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch des Landgerichts im Prozess um die Massenschlägerei von Neuwiedenthal. Sie hält eine Revision für chancenlos.
Mit neun Monaten war das Kind unterernährt gestorben. Nun steht ihre Mutter erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte ihre Bewährungsstrafe zurückgewiesen.
Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M. sicherlich in Ordnung. Nun ist es eine politische Frage, wie mit dem Protest gegen den Wohnungsleerstand umgegangen wird.
Ein Aktivist muss wegen der Besetzung des Hauses Juliusstraße 240 Euro Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwältin verweigerte die Einstellung des Verfahrens.