Die Polizei hat sich im Zuge ihres Einsatzes womöglich über Gerichtsentscheidungen hinweggesetzt. Wieder stellt sich die Frage: Wer ist der Eigentümer?
Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz zu verschärfen.