Das Verwaltungsgericht hat die Bestellung des Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel für rechtswidrig erklärt. Im Amt darf er vorerst trotzdem bleiben.
Eine Dunkelfeldstudie soll klären, wie weit Judenhass verbreitet ist. Besonderes Augenmerk soll auf Vorfälle unter der Strafbarkeitsgrenze gelegt werden