BEB-Chef soll gehen. Im September will die Aufsichtsbehörde den Betriebsleiter abberufen lassen. Nach einem Prüfbericht wies seine Geschäftsführung „schwerwiegende Mängel“ auf. Beamten- und Haushaltsrecht setzen enge Grenzen
BEB-Chef soll gehen. Im September will die Aufsichtsbehörde den Betriebsleiter abberufen lassen. Nach einem Prüfbericht wies seine Geschäftsführung „schwerwiegende Mängel“ auf. Beamten- und Haushaltsrecht setzen enge Grenzen
BEB-Chef soll gehen. Im September will die Aufsichtsbehörde den Betriebsleiter abberufen lassen. Nach einem Prüfbericht wies seine Geschäftsführung „schwerwiegende Mängel“ auf. Beamten- und Haushaltsrecht setzen enge Grenzen
BEB-Chef soll gehen. Im September will die Aufsichtsbehörde den Betriebsleiter abberufen lassen. Nach einem Prüfbericht wies seine Geschäftsführung „schwerwiegende Mängel“ auf. Beamten- und Haushaltsrecht setzen enge Grenzen