Nachdem das Bundesverfassungsgericht den „Großen Lauschangriff“ gekippt hat, muss auch in Hamburg umgedacht werden. Kritiker fordern Änderung der bisherigen Abhörpraxis, Polizei und Innenbehörde bleiben vorerst gelassen
Enttarnter V-Mann Toni S. gesteht vor dem Landgericht die Produktion rechtsradikaler CDs. Staatsanwalt wirft Brandenburger Verfassungsschutz vor, bei seinen Ermittlungen zu weit gegangen zu sein. CD-Produktion hätte gestoppt werden müssen
■ Aus dem Polizeigesetz wurde unter Innensenator Kuno Böse der Paragraf 29 – Rasterfahndung – gestrichen. Begründung: „modern“ und „polizeilichen Erfordernissen angepasst“
■ Nachdem der Parteitag der SPD den vorliegenden Entwurf zum Bonner „Lauschangriff“abgelehnt hatte, stimmte die Fraktion gestern geschlossen zu / Scherf weilt derweil in Pune
■ CDU-Chef und Staatssekretär Bernd Neumann findet Kinder mit Peilsendern unter der Haut „interessant“ und sorgte damit auch in Bremen für ein wenig Rosenmontags-Stimmung