JUSTIZ Nach einem Fußballspiel wird einer Frau bei einem Polizeieinsatz die Nase gebrochen. Nun sitzt sie auf der Anklagebank. Sie soll den Beamten gewürgt haben. Bestätigen können das nicht mal seine Kollegen
Offenbar unverhältnismäßig war das polizeiliche Vorgehen gegen queere Demonstrierende, die beim Christival Anfang Mai 2008 in Bremen mit Sexspielzeugen die Andacht der Evangelikalen störten.
Polizisten sollen in Göttingen einem Journalisten zu Unrecht Gewalt vorgeworfen haben - die Beamten stehen nun selbst vor Gericht. Weil der Vorgang aufgezeichnet wurde, haben sie schlechte Karten.
Ein Demonstrant wurde von Polizisten verprügelt - und angezeigt. Das Verfahren ist eingestellt. Er hätte sich sogar wehren dürfen, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwalt ermittelt gegen Beamte wegen Falschaussage. Protestler zu Unrecht verurteilt? Er war 2006 beim Prostet gegen Nazis festgenommen worden und hatte dabei einen Schädelbruch erlitten.
Die Aussagen mehrerer Zeugen wecken Zweifel an der Behauptung des angeklagten Berliner Polizeibeamten, er habe in Schönfließ auf Dennis J. in Notwehr geschossen.
Die Hamburger Justiz sieht sich nicht in der Lage, einen Polizeiübergriff vom August 2008 aufzuklären. Jetzt hat die Linkspartei ein Beweis-Video ins Netz gestellt.
Was gebraucht wird, ist eine unabhängige Polizeibeauftragte, an die sich Opfer von Polizeiwillkür wenden können - mit Ausstattung und Kompetenzen, unabhängig vom Apparat gegen Polizeigewalt vorzugehen.
Zwei junge Queer-AktivistInnen klagen gegen die Bremer Polizei, weil diese sie während des evangelikalen Christivals in Gewahrsam genommen und durchsucht hatte. Warum es dazu kam, ist unklar.
Nach den polizeilichen Schüssen auf einem verwirrten Mann in Hamburg erhebt der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker schwere Vorwürfe. Psychisch Kranke seien keine Schwerverbrecher.